Ambulante Pflege | Einleitung
Es wird unterschieden zwischen dem kommunalen und dem privaten ambulanten Pflegedienst
Der kommunale ambulante Pflegedienst (Sozialstationen):
- angesiedelt als Träger der freien Wohlfahrt
(Arbeiterwohlfahrt Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreutz, Caritas)
- werden von qualifizierten Fachkräften geleitet
- sind Vertragspartner der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
- erhalten öffentliche Zuschüsse
Der private ambulante Pflegedienst:
- Unterliegt strengen Zulassungskriterien
- Wird von examinierten Pflegekräften geleitet
- Die meisten sind Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und rechnen mit diesen ab
- Sicherstellung, durch ausgebildete Fachkräfte, der häuslichen Versorgung der Pflegebedürftigen
- Durchführung der Grundpflege
- Übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung
- zuständig für medizinische Betreuung
- 24 Stunden Pflege / Bereitschaft
- Durchführung der Pflege im Sinne der Palliativpflege, in Zusammenarbeit mit einem Palliativteam
Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung von weiteren zusätzlichen, unterstützenden Dienstleistern.