Das Pflegegeld ist nach den Pflegestufen gestaffelt:
| Geldleistung | Sachleistung | |
| Pflegestufe I | 225,00 € | 450,00 € |
| Pflegestufe II | 430,00 € | 1100,00 € |
| Pflegestufe III | 685,00 € | 1550,00 € |
Neue Regelung seit Januar 2012.
Verhinderungspflege
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1510 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.
Die Leistungen muss bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden. Die Erstattung erfolgt nach Kostennachweis.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser kurzen Einführung geholfen zu haben. Für eine Ausführliche Beratung stehen wir Ihnen während unserer Bürozeiten gerne zur Verfügung oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Auf eine Zusammenarbeit, bei der Pflege Ihrer Angehörigen, würden wir uns freuen.